Zutritt zu Liegenschaften
Ein Gutteil der auf dieser Homepage abgebildeten Denkmäler, Gedenktafeln oder Kapellen befinden sich auf militärischen Liegenschaften und sind dadurch nicht öffentlich zugängig. Schilder wie zum Beispiel oben abgebildet, weisen auf mögliche Restriktionen hin. Die Zutrittsgenehmigung zu militärischen Liegenschaften obliegt dem jeweiligen Kasernenkommandanten und ist in der jeweiligen Kasernenordnung geregelt. Für ressortfremde Personen besteht jedoch kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf den Zutritt zu militärischen Bereichen.
Sollten Sie ein Denkmal oder ähnliche Bauten auf einem Gelände des Bundesheeres besichtigen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Dienststelle vor Ort oder dem territorial zuständigen Militärkommando ihres Bundeslandes in Verbindung.